TiXA – Sicher ans Ziel
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Rechtliches · Stand 21.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das TiXA Portal

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des TiXA Portals durch Fahrdienste, Einrichtungen und gewerbliche bzw. institutionelle Auftraggeber sowie Fahrgäste, Angehörige und sonstige Nutzer. Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere individuelle Fahrdienst-, Lizenz- oder Kooperationsvereinbarungen, gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie im Einzelfall abweichende Regelungen enthalten.

1. Betreiber und Zweck des Portals

TiXA stellt eine digitale Mobilitäts- und Vermittlungsplattform zur Erfassung, Organisation, Disposition, Anfrage, Vermittlung und Verwaltung planbarer Personen- und Krankenfahrten bereit. Das Portal verbindet selbstständige Fahrdienste mit Einrichtungen und Fahrgästen und stellt hierfür digitale Buchungs-, Kommunikations-, Status- und Verwaltungsfunktionen zur Verfügung. TiXA ist im Rahmen dieser Plattformleistungen Vermittler und nicht das ausführende Beförderungsunternehmen.

2. Ausschließliche Vermittlerrolle von TiXA – Beförderungsvertrag mit dem Fahrdienst

TiXA vermittelt Beförderungsanfragen ausschließlich zwischen Auftraggeber/Fahrgast und selbstständigen Fahrdiensten. TiXA wird durch die Nutzung des Portals weder Beförderer noch ausführendes Verkehrsunternehmen und wird nicht Vertragspartner des über das Portal vermittelten Beförderungsvertrags. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich mit dem Fahrdienst zustande, der die konkrete Anfrage ausdrücklich annimmt bzw. bestätigt.

Der ausführende Fahrdienst erbringt die Beförderung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener rechtlicher, betrieblicher und fachlicher Verantwortung. Er ist insbesondere für Genehmigungen, Fahrer, Fahrzeuge, Versicherungen, Durchführung, Preisbildung, Abrechnung, Sicherheit und die Einhaltung der für ihn geltenden beförderungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. TiXA stellt die technische Plattform und Vermittlungsfunktionen bereit, schuldet aber keine eigene Beförderung, kein Ersatzfahrzeug und keine Durchführung durch eigenes Personal.

3. Benutzergruppen und Konten

Das Portal unterscheidet insbesondere Fahrdienst-Administratoren, Disponenten, Fahrer, Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter sowie Fahrgäste. Ein Fahrdienst-Administrator verwaltet seinen Betrieb und kann weitere Benutzer anlegen. Mehrere Disponenten eines Fahrdienstes können parallel arbeiten; die persönliche Fahrzeugansicht eines Disponenten ändert keine betrieblichen Zugriffsrechte. Einrichtungen können mehrere Mitarbeiterzugänge verwenden. Nutzer müssen ihre Angaben richtig und aktuell halten und Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung schützen.

4. Registrierung und Schnellbuchung

Fahrgäste und Einrichtungen können – soweit die jeweilige Funktion freigeschaltet ist – einzelne Anfragen auch ohne vollständiges Benutzerkonto über öffentliche Buchungs- oder Schnellbuchungswege übermitteln. Eine Registrierung ermöglicht zusätzliche Funktionen wie Stammdaten, wiederkehrende Fahrten, Statusübersichten, bevorzugte Fahrdienste und die gemeinsame Nutzung innerhalb einer Einrichtung. Die Registrierung für Fahrgäste und Einrichtungen ist nach dem derzeitigen Portalmodell kostenlos. Für Fahrdienste können gesonderte kostenpflichtige Portal-, Lizenz- oder Kooperationsbedingungen gelten; maßgeblich sind die vor Vertragsschluss ausgewiesenen Konditionen.

5. Direkte Fahrtanfragen

Wird eine Fahrt über die eigene Buchungsseite eines Fahrdienstes oder gezielt an einen ausgewählten bzw. bevorzugten Fahrdienst gesendet, handelt es sich um eine Direktanfrage an diesen Betrieb. Eine Anfrage stellt noch keine Beförderungszusage dar. Die verbindliche Zuordnung erfolgt erst durch Annahme bzw. Bestätigung durch den Fahrdienst. Wird die Direktanfrage technisch über TiXA übermittelt und tatsächlich durchgeführt, ist sie nach Ziffer 7 provisionspflichtig. Nur vom Fahrdienst selbst intern angelegte Fahrten sind provisionsfrei.

6. TiXA-Netzwerkanfragen und Vermittlung

Kann oder soll eine Anfrage nicht ausschließlich an einen bestimmten Fahrdienst gerichtet werden, kann sie – soweit diese Funktion gewählt und verfügbar ist – in das TiXA-Netzwerk gegeben werden. Sie wird nur solchen Fahrdiensten angeboten, die für entsprechende externe bzw. Netzwerkanfragen freigeschaltet sind und nach den hinterlegten Kriterien in Betracht kommen. Mit der Annahme wird die Anfrage eindeutig dem annehmenden Fahrdienst zugeordnet. Eine Mehrfachvergabe derselben angenommenen Netzwerkanfrage ist nicht vorgesehen.

7. Vermittlungsprovision und Herkunft einer Fahrt

Für jede tatsächlich durchgeführte Fahrt, deren Buchung oder Anfrage über das TiXA-Portal, eine TiXA-Buchungsseite, das Einrichtungsportal oder das TiXA-Netzwerk an einen Fahrdienst übermittelt wird, fällt eine Vermittlungsprovision von 3 % des Brutto-Fahrtpreises an. Die 3 % verstehen sich als Bruttobetrag der TiXA-Vermittlungsleistung einschließlich der darauf gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der buchende Fahrgast, Angehörige oder die buchende Einrichtung bereits Stammkunde des ausführenden Fahrdienstes ist oder zuvor bereits unmittelbar mit diesem zusammengearbeitet hat. Maßgeblich für die Provisionspflicht ist der technische Buchungsweg über TiXA und nicht, ob bereits zuvor eine Kundenbeziehung bestand. Dadurch soll eine eindeutige, technisch nachvollziehbare Abgrenzung und die Vermeidung von Streitigkeiten über die Herkunft einzelner Aufträge gewährleistet werden.

Provisionsfrei bleiben ausschließlich Fahrten, die der Fahrdienst oder ein von ihm berechtigter Benutzer selbst intern in seiner TiXA-Disposition anlegt und die nicht zuvor über eine TiXA-Buchungs-, Einrichtungs- oder Netzwerkfunktion eingegangen sind. Fahrten aus dem TiXA-Netzwerk sowie über Pflegeheime, Einrichtungen, Fahrgäste oder die öffentliche TiXA-Seite eingehende Buchungen sind bei tatsächlicher Durchführung provisionspflichtig. Für stornierte oder nicht durchgeführte Fahrten entsteht nach diesem Modell keine Vermittlungsprovision.

7a. Folgefahrten und wiederkehrende Fahrgäste

Die Provisionspflicht wird für jede einzelne Fahrt nach ihrem tatsächlichen Buchungsweg bestimmt. Die erstmalige Vermittlung eines Fahrgastes über TiXA begründet keine dauerhafte Provisionspflicht für zukünftige Fahrten dieser Person. Wird eine spätere Fahrt vom Fahrdienst selbst intern in seiner Disposition angelegt, ist diese Fahrt provisionsfrei. Bucht derselbe Fahrgast, Patient oder dieselbe Einrichtung eine spätere Fahrt erneut über TiXA, fällt für diese neue, über TiXA eingegangene und tatsächlich durchgeführte Fahrt erneut die Vermittlungsprovision an.

7b. Fahrdienstzuordnung durch Einrichtungen

Einrichtungen können mehrere Fahrdienste mit ihrem TiXA-Konto verbinden und für einzelne Patienten oder Bewohner einen bevorzugten Fahrdienst hinterlegen. Eine solche Zuordnung dient ausschließlich der Vorauswahl und Übermittlung künftiger Anfragen. Sie stellt weder eine automatische Auftragsannahme noch eine Beförderungszusage dar. Jede über das Portal an einen Fahrdienst übermittelte Fahrt muss vom ausgewählten Fahrdienst ausdrücklich angenommen bzw. bestätigt werden. Wird eine Anfrage in das TiXA-Netzwerk gegeben, kommt die Zuordnung erst mit der Annahme durch einen teilnehmenden Fahrdienst zustande.

7c. Fahrdienst-Reihenfolge, Ablehnung und Netzwerk

Einrichtungen können für einen Fahrgast einen ersten und optional einen zweiten bevorzugten Fahrdienst hinterlegen. Diese Reihenfolge ist eine Buchungshilfe und keine automatische Auftragsvergabe. Lehnt der zuerst angefragte Fahrdienst ab, kann die Einrichtung die Fahrt gezielt an den zweiten Fahrdienst oder in das TiXA-Netzwerk weitergeben. Auch dort ist stets eine aktive Annahme durch den ausführenden Fahrdienst erforderlich.

7d. Datensparsame Netzwerkanfragen

Bei einer noch offenen Netzwerkanfrage werden teilnehmenden Fahrdiensten nur die für die Entscheidung erforderlichen, möglichst datensparsamen Angaben angezeigt, insbesondere Datum und Zeit, grobes Start- und Zielgebiet, Fahrtart und benötigtes Beförderungsmittel. Fahrgastname und konkrete Abhol- oder Zieladresse sollen vor der Annahme nicht im offenen Netzwerk angezeigt werden. Die zur Durchführung erforderlichen konkreten Daten werden erst dem Fahrdienst zugänglich gemacht, der die Anfrage aktiv angenommen hat.

8. Angaben zur Fahrt und besondere Anforderungen

Einrichtungen, Fahrgäste und sonstige Anfragende müssen die für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen übermitteln. Dazu gehören insbesondere Abholort, Ziel, Datum, gewünschte Zeit, Erreichbarkeit und die benötigte Fahrtart. Rollstuhl, Tragestuhl, liegende Beförderung, Treppen, Aufzug, Begleitpersonen oder sonstige für die Durchführung wesentliche Besonderheiten sind rechtzeitig anzugeben. Medizinische Notfälle sind nicht Gegenstand des Portals; hierfür ist insbesondere der Notruf 112 zu verwenden.

9. Genehmigungen und Verantwortung der Fahrdienste

Jeder teilnehmende Fahrdienst ist als selbstständiger Unternehmer selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche für seinen Betrieb und die jeweils angebotene Beförderungsart erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen, Fahrzeuge, Fahrerberechtigungen, Qualifikationen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Der Fahrdienst entscheidet eigenverantwortlich, welche Anfragen er annimmt und ob er eine konkrete Fahrt rechtlich und tatsächlich durchführen darf.

Fahrer können im Portal ausdrücklich bestätigen, dass sie die für ihre Tätigkeit erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und gegebenenfalls erforderliche Fachkunde besitzen. Ein Foto oder PDF des Fahrer-Nachweises kann freiwillig hinterlegt werden; ein fehlender oder abgelaufener Upload führt nicht automatisch zu einer technischen Fahrersperre. Der Fahrdienst-Unternehmer bleibt unabhängig von dieser Selbstauskunft dafür verantwortlich, nur Fahrer einzusetzen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Fahrdienste hinterlegen für das TiXA-Onboarding eine Genehmigungsurkunde des Unternehmens. Eine durch TiXA angezeigte Prüfung oder Freigabe dieses Uploads ist ausschließlich eine Plattformprüfung und ersetzt weder die behördliche Genehmigung noch deren fortlaufende Gültigkeit oder eine behördliche Kontrolle.

10. Preise der Beförderung, Kostenträger und Zuzahlungen

Der Preis der Beförderungsleistung wird vom ausführenden Fahrdienst nach den für ihn geltenden Vereinbarungen, Tarifen oder individuellen Konditionen bestimmt. Im Portal angezeigte Schätzungen, Wunschpreise oder sonstige vorläufige Preisangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Preis bestätigt werden. Ob eine Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger eine Fahrt übernimmt, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen und ist nicht allein durch die Nutzung des Portals garantiert. Gesetzliche oder vertragliche Eigenanteile bzw. Zuzahlungen können vom ausführenden Fahrdienst erhoben werden.

11. Änderungen, Ablehnung und Stornierung von Fahrten

Änderungen oder Stornierungen sollen so früh wie möglich über die angebotenen Kontakt- oder Portalfunktionen mitgeteilt werden. Ob und in welcher Höhe bei einer bereits bestätigten Fahrt Storno-, Leerfahrt- oder sonstige Kosten entstehen, richtet sich nach der mit dem ausführenden Fahrdienst getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben. TiXA erhebt allein aufgrund einer stornierten, nicht durchgeführten Netzwerkanfrage keine Vermittlungsprovision nach Ziffer 7.

12. Kommunikation und Statusinformationen

Portalstatus, Push-, E-Mail-, SMS-, WhatsApp- oder vergleichbare Benachrichtigungen können – soweit technisch eingerichtet und zulässig – die Abstimmung unterstützen. Nutzer bleiben verpflichtet, zeitkritische Angaben zu prüfen. Automatisierte Statusangaben stellen keine medizinische Überwachung und keine Garantie einer minutengenauen Abhol- oder Ankunftszeit dar.

13. Verfügbarkeit und Änderungen des Portals

TiXA bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Drittanbietern und höhere Gewalt können die Nutzung einschränken. Funktionen dürfen weiterentwickelt, ersetzt oder angepasst werden, soweit dadurch wesentliche vertragliche Pflichten nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

14. Zulässige Nutzung und Sperrung

Unzulässig sind insbesondere vorsätzlich falsche oder missbräuchliche Fahrtanfragen, unberechtigte Zugriffe, die Nutzung fremder Zugangsdaten, Manipulationsversuche sowie rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen. Bei konkretem Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht kann TiXA Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren; berechtigte Interessen der betroffenen Nutzer werden berücksichtigt.

15. Haftung und Verantwortungsbereiche

Für die ordnungsgemäße Durchführung einer angenommenen Beförderung, das eingesetzte Personal und Fahrzeug, Genehmigungen, Verkehrssicherheit, Beförderungsleistung sowie die Einhaltung der beförderungsrechtlichen Anforderungen ist ausschließlich der ausführende Fahrdienst verantwortlich. TiXA haftet nicht für die Erfüllung des zwischen Auftraggeber/Fahrgast und Fahrdienst geschlossenen Beförderungsvertrags, sondern nur für eigene Pflichten aus der Bereitstellung und Vermittlung über das Portal nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt. Für die Richtigkeit der von Nutzern oder selbstständigen Fahrdiensten eingestellten Angaben ist grundsätzlich der jeweilige Eingebende verantwortlich.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Bei Fahrtanfragen sollen nur solche personenbezogenen und gegebenenfalls gesundheitsbezogenen Angaben übermittelt werden, die für Organisation und Durchführung der konkreten Fahrt erforderlich sind.

16a. Dienstplanung und Arbeitszeiterfassung

Das optionale Modul „Dienstplanung & Personal“ unterstützt Fahrdienste bei Schichtplanung, Fahrzeugzuordnung, Urlaubsanträgen, Abwesenheiten und der Darstellung von Arbeitszeitdaten. Die Verantwortung für die arbeitsrechtlich zulässige Planung, Genehmigung von Urlaub, Behandlung von Arbeitsunfähigkeiten sowie die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Arbeitszeitregelungen verbleibt beim jeweiligen Arbeitgeber. Automatische Hinweise des Portals sind Prüfhinweise und ersetzen keine arbeitsrechtliche Prüfung.

17. Testphase, Fahrdienst-Lizenzen und Module

Für Fahrdienste ist das Basic-Modul dauerhaft ohne monatliche Grundgebühr nutzbar. Kostenpflichtige Zusatzmodule können im Startmodell 28 Tage kostenlos getestet werden. Danach können sie bei Bedarf kostenpflichtig weiter genutzt oder beendet werden; das Basic-Konto bleibt davon unberührt kostenlos bestehen.

Premium Disposition kostet nach dem derzeit ausgewiesenen Startmodell 19,95 € brutto monatlich zuzüglich der ausgewiesenen Fahrzeugstaffel. Premium umfasst insbesondere Live-Disposition, Fahrer-/Mitarbeiteranbindung, Live-Tracking der eingesetzten Fahrzeuge über die dafür freigegebene Fahrer-/Arbeitshandy-App sowie das Digitale Fahrtenbuch mit den im Portal beschriebenen Erfassungs-, Protokollierungs- und Exportfunktionen. Das Digitale Fahrtenbuch ist technisch nur bei aktivem Premium-Modul nutzbar. Die steuerliche Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs hängt zusätzlich von vollständiger, richtiger und zeitnaher tatsächlicher Nutzung sowie den gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen im Einzelfall ab; TiXA übernimmt keine Garantie für eine bestimmte steuerliche Anerkennung.

Netzwerk Plus kostet nach dem derzeit ausgewiesenen Startmodell 29,95 € brutto monatlich und ist ein eigenständiges Reichweiten- und Vermittlungsmodul. Netzwerk Plus enthält Premium Disposition und das Digitale Fahrtenbuch nicht automatisch. Möchte ein Fahrdienst sowohl die Netzwerkfunktionen als auch das Digitale Fahrtenbuch nutzen, müssen Premium Disposition und Netzwerk Plus gemeinsam aktiviert sein.

Für tatsächlich durchgeführte Fahrten, die über TiXA gebucht wurden, gilt zusätzlich die ausgewiesene Vermittlungsprovision; intern vom Fahrdienst selbst angelegte Fahrten bleiben provisionsfrei. Einrichtungen und Fahrgäste nutzen ihr Benutzerkonto im Startmodell kostenlos. Abrechnung/DTA ist nicht Bestandteil dieser angebotenen Startmodule. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Konditionen.

18. Verbraucherrechte

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soweit für einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die hierfür erforderlichen Informationen gesondert bereitgestellt.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig und gesondert vereinbart – ein Gerichtsstand am Sitz des Portalbetreibers vereinbart werden. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlichen Umfang unberührt.

Hinweis zur Endfassung: Diese Fassung bildet das im Portal technisch umgesetzte TiXA-Konzept einschließlich Direktfahrten, Netzwerkvermittlung und 3-%-Startprovision ab. Vor dem verbindlichen Start sollten insbesondere Kündigungsfrist, Zahlungsmodalitäten und die vollständige Betreiberbezeichnung ergänzt und die Rechtstexte juristisch geprüft werden.
TiXA – Sicher ans Ziel

Digitale Plattform für Fahrdienste, Einrichtungen und Fahrgäste.

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